Anwaltstag 2026: KI-Nutzung für Anwaltskanzleien nur mit Anonymisierung?
Ich habe gehört, kürzlich am (schweizerischen) Anwaltstag 2026 sei gesagt worden, Anwaltskanzleien könnten KI nur mit anonymisierten Mandantendaten nutzen, um das Berufsgeheimnis zu verletzen.
Wurde das wirklich so gesagt?
Ich frage, weil damit jenseits ausschliesslich lokaler KI ein grosser Teil der KI- und letztlich Software-Nutzung nicht mehr (sinnvoll) möglich wäre.
Das wäre verheerend für Anwaltskanzleien gegenüber der wachsenden Konkurrenz nicht anwaltlicher Rechtsdienstleister. Schon heute ist das Berufsgeheimnis in diesem Konkurrenzkampf häufig eher Nachteil als Vorteil.